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   VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594   

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https://dejure.org/2016,23076
VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594 (https://dejure.org/2016,23076)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594 (https://dejure.org/2016,23076)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594 (https://dejure.org/2016,23076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Keine Unzulässigkeitsentscheidung bei subsidiärem Schutzstatus im Mitgliedsstaat bei vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylanträgen

  • ra.de
  • rewis.io

    Asylantrag, AufenthG, Treffer, Sudan, Geschäftszeichen, Einzelrichterin, Rechtsquelle, Außenstelle, Unterabsatz, Mitgliedsstaat, Umdeutung, Selbsteintritt, ohne mündliche Verhandlung, Klage erheben, Zweitantrag, Herkunftsstaat, Einreise, Nichtvorliegen, Asylverfahren, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Eine Unzulässigkeitsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B. v. 23.20.2015 - 1 B 41.15 -, juris) wegen des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechts des Art. 25 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005, der nach der Übergangsvorschrift des Art. 52 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 für den streitgegenständlichen Asylantrag des Klägers gilt, rechtswidrig, da dieser vor dem 20. Juli 2015 gestellt wurde.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 23. Oktober 2015, 1 B 41.15, klarstellend und ergänzend darauf hingewiesen, dass bei Schutzanträgen, die noch unter der Altfassung der Asylverfahrensrichtlinie gestellt worden sind und für welche daher die durch die Asylverfahrensrichtlinie n. F. erweiterten Möglichkeiten der Antragsablehnung als unzulässig noch nicht greifen, die Gewährung (bloßen) subsidiären Schutzes in einem anderen Mitgliedsstaat einem "Aufstockungsbegehren" auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht entgegensteht und eine materielle Prüfung durch die Beklagte nicht ausschließt.

    Infolge der zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit der Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids entfallen die Grundlagen für die in Ziffern 2 (unabhängig von der Frage, ob im Zusammenhang mit einer Unzulässigkeitsentscheidung der Erlass einer Abschiebungsandrohung überhaupt zulässig ist, vgl. hierzu BVerwG, B. v. 23.10.2015 - 1 B 41/15 -, juris; BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 21 ZB 15.30237 -, juris; VG AnsbachU.

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Juni 2014, 10 C 7.13 - juris - ausdrücklich entschieden, dass ein Ausländer aufgrund der genannten Regelungen, wenn ihm bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Schutzstatus zuerkannt wurde, gleichen oder minderwertigen Schutz nicht erneut in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen kann.

    "Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem im angefochtenen Beschluss zitierten Urteil vom 17. Juni 2014 (10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 30) entschieden, dass ein Begehren auf Zuerkennung von unionsrechtlichem subsidiären Schutz unzulässig ist, wenn dem Ausländer bereits im Ausland die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten i. S. v. § 4AsylVfG zuerkannt worden ist.

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Eine Umdeutung würde auch daran scheitern, dass die Rechtsfolgen einer Entscheidung nach § 71 aAsylG für den Kläger ungünstiger wären (vgl. BVerwG v. 16.11.2015 - 1 C 4.15 -, juris), z. B. weil es dabei nicht mehr um die Überstellung in einen Dublin-Staat ginge, sondern er nach Erlass einer Abschiebungsandrohung in jeden aufnahmebereiten Staat abgeschoben werden könnte.
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungsentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerwfG, B. v. 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - BVerfGE 52, 391 ; BVerwG, U. v. 29.4.1971 - BVerwG 1 C 42.67 - BVerwGE 38, 87 = Buchholz 402.24, § 28AuslG Nr. 2 Seite 4 f.).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 51.15

    Zuerkennung der Rechtsstellung eines Flüchtlings im Ausland hinsichtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2015, 1 B 51.15, heißt es u. a. wie folgt:.
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67

    Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungsentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerwfG, B. v. 14.11.1979 - 1 BvR 654/79 - BVerfGE 52, 391 ; BVerwG, U. v. 29.4.1971 - BVerwG 1 C 42.67 - BVerwGE 38, 87 = Buchholz 402.24, § 28AuslG Nr. 2 Seite 4 f.).
  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 ZB 15.30237

    Asylrecht (Syrien)

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Infolge der zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit der Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids entfallen die Grundlagen für die in Ziffern 2 (unabhängig von der Frage, ob im Zusammenhang mit einer Unzulässigkeitsentscheidung der Erlass einer Abschiebungsandrohung überhaupt zulässig ist, vgl. hierzu BVerwG, B. v. 23.10.2015 - 1 B 41/15 -, juris; BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 21 ZB 15.30237 -, juris; VG AnsbachU.
  • VG Ansbach, 30.03.2016 - AN 3 K 15.50318

    Fehlerhafte Angaben im Asylverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    v. 30.3.2016 - AN 3 K 15.50318 -, juris) und 3 getroffenen Regelungen, so dass auch Ziffern 2 und 3 aufzuheben waren, § 34 Abs. 1 und § 11 Abs. 1AufenthG.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Es wurde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2014 (2 BvR 732/14) hingewiesen.
  • VGH Bayern, 06.03.2015 - 13a ZB 15.50000

    Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 14.30182
    Statthafte Klageart ist vorliegend die isolierte Anfechtungsklage (vgl. z. B. BayVGHU. v. 6.3.2015 - 13 a ZB 15.50000 -, juris).
  • VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 15.31264

    Keine Unzulässigkeitsentscheidung nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 3 K 15.31264

    Keine Unzulässigkeitsentscheidung nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Hiergegen ließ die Klägerin mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 10. Februar 2014 Klage erheben (AN 3 K 14.30182).

    Dementsprechend wird das Klageverfahren des Ehemanns unter dem Aktenzeichen AN 3 K 14.30182 beim Verwaltungsgericht Ansbach weitergeführt.

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